600 Liter im Wiener Altbau

  • So haben die dir das erzählt:-).


    Also die Übersetzung lautet: Tritt ein Wasserschaden in deinen vier Wänden bei dem du der Verursacher bist auf, haftet die Versicherung für deinen Schaden.
    Sind durch deinen Schaden andere Wohnungen betroffen so haftest du und nicht die Versicherung!


    Der Mieter/Eigentümer kann nicht für einen Schaden der nachweislich von dem Mieter/Eigentümer über ihm verursacht worden ist haften!


    Zur Literbegrenzung: Die wären schön blöd generell eine Gewichtsbegrenzung zu nennen, die kennen ja nicht die Bausubstanz. Generell gilt sicherlich, belastet du den Boden offensichtlich (keiner weiß was ein Bücherregal wiegt, ein Aquarium in etwa schon) mit mehr Gewicht wie z.b 250kg/qm bei Stahlbetondecken und der Schaden tritt aus diesem Grund auf, können die Versicherungen Fahrlässigkeit nachweisen. Es sei denn, ein Statiker gibt es verbindlich frei!

    Liebe Grüße


    Ben


    Wer dein Vater ist, ist mir egal! Wenn ich hier angeln will, geht niemand über den See...

    3 Mal editiert, zuletzt von Ricordea ()

  • Hallo Ricordea,


    Das der Mieter unter mir selbst eine Versicherung für einen durch mich verursachten Schaden haften muss hat mich auch eher stutzig gemacht hab diesbezüglich schon nachgehakt. Wenn allerdings die Versicherung keine Liter Begrenzung und keine voraussetzen eines Gutachtens ab einer gewissen Größe angibt und das Aquarium auf glasbruch und Undichte versichert müssen sie das mmn bezahlen unabhängig davon was die Ursache war. Wie soll man es auch selbst nachweisen wenn man nicht die Möglichkeit hat ein Gutachten erstellen zu lassen da man die Unterlagen nicht bekommt und der vermieter kein Verbot wegen Gewicht ausspricht sondern lediglich sagt es sei unerwünscht aufgrund möglicher Wasserschäden. is halt n leidiges Thema aber ne 100% Antwort hab ich immer noch nicht bekommen :) werde noch nachhalen

  • Keine Garantie dass das stimmt. Vorallem die Sache mit den Schäden am fremden Eigentum. Meiner Meinung nach wäre das eher eine Sache der haftpflicht. Aber ich habe nochmal genau nachgehakt auch was die maximal Liter angeht bzw wovon es abhängig ist dass die Versicherung zahlt im Falle des auslaufens. Werde es dann hier schreiben. Möchte gerne mal zu 100% wissen wie das so abläuft. :D

  • Hallo, ich mische mich kurz ein. also wenn du einen schaden unter dir verursachst, haftest du dafür u wenn du eine Haushaltsversicherung hast, kommt die für die schadensbehebung bei deinem Nachbarn auf. vorausgesetzt der schaden ist versichert. also bei mir lief der Geschirrspüler aus, nur ganz wenig, aber über einen längeren Zeitraum. Der Nachbar unter mir bekam einen Wasserfleck an der decke. sein schaden war von meiner Haushaltsversicherung gedeckt u wurde übernommen. bei einem aquarium würde MEINE Versicherung genauso übernehmen, jedoch wäre der schadensbetrag laut Vertrag auf 2500€ begrenzt.
    wäre der schaden höher, dann müsste den Rest ich selber begleichen, doch nicht mein Nachbar, bzw dessen Versicherung.


    Liebe grüße,
    Nicole

  • Also hab jetzt endlich eine eindeutige Rückmeldung von der Versicherung.
    Sollte das Aquarium an das Leitungswassernetz angeschlossen sein und es tritt Wasser aus handelt es sich um einen LW Schaden und in diesem Fall muss die Versicherung des jeweiligen Mieters aufkommend.h. wenn eine andere Wohnung beschädigt wird dadurch muss der Mieter dieser Wohnung dafür aufkommen.
    Steht das Aquarium frei in der Wohnung und es entsteht ein Wasserschaden an fremden Eigentum greift die Haftpflichtversicherung, Größe und Volumen sind unbegrenzt und haben daher nichts mit grober Fahrlässigkeit zu tun. Die Leistung ist in diesem Fall mit der Höchsthaftungssumme begrenzt.


    Für alle zur Info damit das Thema mal ein bisschen klarer wird.


    LG Bernhard