So haben die dir das erzählt:-).
Also die Übersetzung lautet: Tritt ein Wasserschaden in deinen vier Wänden bei dem du der Verursacher bist auf, haftet die Versicherung für deinen Schaden.
Sind durch deinen Schaden andere Wohnungen betroffen so haftest du und nicht die Versicherung!
Der Mieter/Eigentümer kann nicht für einen Schaden der nachweislich von dem Mieter/Eigentümer über ihm verursacht worden ist haften!
Zur Literbegrenzung: Die wären schön blöd generell eine Gewichtsbegrenzung zu nennen, die kennen ja nicht die Bausubstanz. Generell gilt sicherlich, belastet du den Boden offensichtlich (keiner weiß was ein Bücherregal wiegt, ein Aquarium in etwa schon) mit mehr Gewicht wie z.b 250kg/qm bei Stahlbetondecken und der Schaden tritt aus diesem Grund auf, können die Versicherungen Fahrlässigkeit nachweisen. Es sei denn, ein Statiker gibt es verbindlich frei!