Verkaufserbot von Korallen für Private?

  • Hallo,


    ich biete öfter Ableger von Korallen auf willhaben.at an und habe heute folgende Nachricht bekommen:



    Ich bin kein Jurist aber heißt das jetzt im Ernst, dass nach dieser Novelle des Gesetzes keine Korallen mehr privat verkauft werden können?


    lg
    Thomas

  • Es heißt nicht, dass keine Korallen bzw. lebende Tiere mehr privat verkauft werden können. Das öffentliche anbieten usw. wurde verboten.


    Im Tierschutzgesetz §8a Abs. 2 steht: Das öffentliche Feilhalten, Feil- oder Anbieten zum Kauf oder zur Abgabe (Inverkehrbringen)....... usw usw.............................. Dies gilt auch für derartige Aktivitäten im Internet.


    Gibt natürlich Ausnahmen.


    Aber wer es genauer wissen will, bitte selber nachlesen.


    Lg Stefan

  • Und wenn man das nun über eine deutsche Seite machen würde wie willhaben.at nur eben in Deutschland?
    Die haben ja nicht die gleichen Tierschutzgesetzte wie wir.


    Das wäre doch mal eine Überlegung wert.


    Würde mich Interessieren wie ihr darüber denkt.


    Lg Mario

  • Hi


    Dieser Beschluss dieses Gesetzes wird den Behörden mehr Probleme bereiten als sie erwarten werden.
    Durch den Verkauf im Internet hatten die Leute die Möglichkeit die Tiere egal jetzt ob Fische,Hunde Katzen. ....
    An liebevolle Halter abzugeben die sich weiter darum kümmern können und das hat sich jetzt geändert.
    Dazu hatten sie einen ungefähren Überblick welche Tiere im umlauf sind oder wahren.


    Wohin mit den 10tausenden Tieren die im Willhaben ein neues Zuhause gesucht haben?


    Tierhandlungen werden die Tiere nicht aufnehmen, Zoos kommen für die meistenTiere nicht infrage und die Tierheime
    Werden übergehen dazu werden Exotische Tiere garnicht genommen.
    Also sollte man beim nächsten Waldspaziergang in Zukunft besser achtgeben auf die Boas die vom Baum
    Hängen oder mann kann wenn man leise ist auch Degus beim Nestbau beobachten und in Zukunft könnte auch
    In den Himbeerstauden ein Camelion sitzen, also bitte nicht gleich erschrecken wenn raschelt.
    Eine andere Möglichkeit wäre natürlich die Tiere einzuschläfern zu lassen was in anbetracht der menge an Tieren die im umlauf sind
    Ein Gewaltakt wäre. 8o


    Lg

  • Na dann wird ein illegaler Schwarzmarkt entstehen an dem dann Korallen und Fische, sowie alle anderen Tierchen angeboten werden.
    Dafür benötigt man dann wieder einen Strafenkatalog der dem Fiskus und dem Staat wieder Geld bringt was derzeit dringenst benötigt wird!! :D :D :D

  • Hallo,
    also haben wir doch sicher einen Rechtsanwalt im Forum oder ? :-)


    Zitat

    § 8a. (1) Das Feilbieten und das Verkaufen von Tieren auf öffentlich zugänglichen Plätzen.....


    Den Marktplatz hier im Forum würde ich mal als öffentlich bezeichen da eine Registrierung im Forum ohne Überprüfung möglich ist.
    Wenn man den Marktplatz oder ein Forum jetzt einschränkt und nur einem gewissen Personenkreis frei gibt ist das dann öffentlich ?


    :gruebel:

  • Hi


    Im Punkt 2 ist auch explizit das Internet angeführt und denke mal es spielt keine Rolle ob du nur zugang zum Marktplatz durch eine Registrierung hast da der Verkauf nur von autorisierten Händlern/Personen getätigt werden darf.



    Verkaufsverbot von Tieren
    § 8a. (1) Das Feilbieten und das Verkaufen von Tieren auf öffentlich zugänglichen Plätzen, soweit dies nicht im Rahmen einer Veranstaltung gemäß § 28 erfolgt, sowie das Feilbieten von Tieren im Umherziehen sind verboten.
    (2) Das öffentliche Feilhalten, Feil- oder Anbieten zum Kauf oder zur Abgabe (Inverkehrbringen) von Tieren ist nur im Rahmen einer gemäß § 31 Abs. 1 genehmigten Haltung oder durch Züchter, die gemäß § 31 Abs. 4 diese Tätigkeit gemeldet haben, sofern sie nicht auf Grund einer Verordnung von dieser Verpflichtung ausgenommen sind, gestattet. Dies gilt auch für derartige Aktivitäten im Internet. Ausgenommen davon ist die Vornahme solcher Tätigkeiten im Rahmen oder zum Zweck der Land- und Forstwirtschaft.

  • Eigentlich egal, wie das Gesetz jetzt ausgelegte wird, in den AGB steht "kein Lebendtierverkauf".
    Ebay macht das schon seit jahren so!


    Schaut euch nur die ganzen Hundewelpen an, doe dort angeboren werden.
    Muss ein Züchter, seine Hundewelpen auf Kleinanzeigen verkaufen- Finger weg.


    Und züchte ich Korallen, habe dann vor sie mit Gewinn zu verkaufen ist das kein Privatverkauf mehr!!!
    Selbst die ganze Leute die Becken aufkaufen um sie dann einzeln weiter verkaufen sind keine Privatpersonen :-)


    Also warum nicht seine schönen Ableger zum Händler bringen?!?


    Schaut mal über den Teich, was dort Importe Kosten, da freut sich jeder Händler über Nachzuchten!
    Klar wenn in Österreich eine importiere SPS für 35Euro angeboten werden muss um einen Käufer zu finden, läuft da grundsätzlich was falsch!

    Liebe Grüße


    Ben


    Wer dein Vater ist, ist mir egal! Wenn ich hier angeln will, geht niemand über den See...

    3 Mal editiert, zuletzt von Ricordea ()

  • Auch die Erläuterungen zum Gesetzestext sind recht eindeutig:





    Zu Z 12 (§ 8a Abs. 2):



    Da der Begriff des Feilbietens in der österreichischen Rechtsordnung unterschiedlich gebraucht wird und



    daher zu Fehlinterpretationen geführt hat, soll klargestellt werden, dass jedes Angebot zur Abgabe von



    Tieren, die nicht von Züchtern oder autorisierten Personen bzw. Vereinen stammen, unzulässig ist.



    Ebenso soll klargestellt werden, dass der Tatbestand auch durch Anbieten im Internet erfüllt wird. Dabei



    wäre anzumerken, dass Betreiber von Internetplattformen diesfalls als Beitragstäter in Betracht kommen.




  • Und züchte ich Korallen, habe dann vor sie mit Gewinn zu verkaufen ist das kein Privatverkauf mehr!!!

    Viele Züchten aber auch Korallen und Fische und geben Sie quasi gegen Eigenkosten weiter.
    Das geht dann halt auch nicht mehr, da du diese nicht anbieten darfst zu Betrag X auch wenn es eben nur Eigenkosten sind.



    gueli Danke, dann werden die betroffenen Kategorien aus dem Marktplatz verschwinden.

  • Weil ein Händler cites Papiere vorlegen oder nachweisen muss wenn ich mich nicht irre.
    Du als Endverbraucher bist davon ausgenommen, belieferst Du aber wiederum deine Händler mit Ableger bist Du automatisch nicht mehr Endverbraucher ergo Züchter und müsstest dich laut
    §31a bei den Behörden Registrieren!
    Dazu ist es durch die Registrierkassenpflicht auch nicht leichter geworden!?
    Denke mal diehaben schon gewusst wie sie das Gesetz verfassen.


    Für mich ist der Erlass im Algemeinen ein Problem das sich auf alle Tiere die im Umlauf sind negativ auswirkt.
    In unserem Hobby also bezogen jetzt auf die Meerwasseraquaristik währe die weitergabe bzw. Zucht durch Private ja ein Vorteill da es Resourcenschonender ist es währen weniger Wildfänge und entnahmen
    nötig und weitaus Umweltschonender.

  • Zitat

    Geltungsbereich
    § 3. (1) Dieses Bundesgesetz gilt für alle Tiere.
    (2) Die §§ 7 bis 11 und das 2. Hauptstück, mit Ausnahme des § 32, gelten nur für Wirbeltiere, Kopffüßer und Zehnfußkrebse.

    Was die Aussage von Robert unterstreicht das Korallen nicht betroffen sind oder hab ich es wieder falsch verstanden :-)