JEIN! Man beachte bitte, dass Arten wie etwa Seepferdchen oder Störe auch unter das Washingtoner Artenschutzabkommen fallen. Ich habe es schon mit eigenen Augen gesehen, wie Jemand über ein Aquaristikforum Seepferdchen verkaufen wollte; und zwar einheimische...
Man muss sich also wegen jeder Art sachkundig machen, ob sie unter solche oder ähnliche Paragraphen fällt.
Hallo Sven,
du hast mich missverstanden. Mir geht es nicht um das Washingtoner Abkommen sondern um das "neue" Verkaufsverbot". Neu ist es ja nicht, es wurde mit der Novelle nur präzisiert. Und das Tierschutzgesetz gilt in weiten Teilen nun mal nur für Wirbeltiere, das Verkaufsverbot per se also schon mal nicht für Korallen, Garnelen, Schnecken, etc. Und Zierfische sind dann nochmal extra ausgenommen.
Zitat von RicordeaDANKE WILLHABEN! Endlich kein Tierhandel mehr im Netz die Korallen als "Doko" bezeichnen.
Wenn jmd züchtet ist das toll aber dann halt ab sofort nur in/über einen Verein!
UMDENKEN Leute! Dem Tier zuliebe!
Wie bereits erklärt ist dem nicht so, warum also der Jubel. Hinzukommt, wo ist das Problem beim privaten Korallenverkauf über Willhaben? "Dem Tier zuliebe!" Ernsthaft?
Zitat von 'NextLösung
Vielleicht sollten wir hier gleich nach einer Lösung suchen und Vorschläge sammeln.
Es gibt hier einen Marktplatz. Problem gelöst.