Verkaufserbot von Korallen für Private?

  • Hallo!


    Deutliche Überschüsse ließen sich nur durch Fragging oder dem gezielten Ein- und Verkauf von fertigen Ablegern erzielen. Und da bräuchte man schon ziemliche Absatzmengen, sodass hier das Gewerberecht zu Recht greift! Ich denke auch, dass in so einem Fall schon Eigenimporte oder zumindest Sammelkäufe notwendig sein dürften, um ausreichend Korallen zu bekommen. Neben den entstehenden behördlichen Hürden würden das die professionellen Mitbewerber sicher auch rasch merken und der eine oder andere auch reagieren. Egal, rechtlich ist offensichtlich das Ableger-Thema außen vor, nur Willhaben steht halt (derzeit) nicht mehr zur Verfügung.


    Schöne Grüße


    Christian

  • Hi,
    das Problem ist eigentlich nur Willhaben, da sie dort den Verkauf von Tieren nur mehr mit Bestätigung vom Amt zulassen. Die gibts aber nicht - weil ja Wirbellose von der Verordnung ausgenommen sind.
    Wie schon oben geschrieben hab ich jetzt trotzdem das Formular ausgefüllt und werde eine Bestätigung von der MA 60 bekommen, das ich eigentlich keine Bestätigung brauche - klingt komisch - ist aber so.
    Das gleiche kann jeder von Euch machen. Die Angst vor einer Kontrolle hält sich bei mir in Grenzen - die haben weder das Personal noch die Zeit alle Aquarien in Wien zu kontrollieren.......
    Ich werde dann weiter berichten wenn ich meine "DochKeineBestätigung" bekommen habe......


  • und dürfen weiterhin von Privat verkauft werden. (Jährlicher Gewinn max. 730€ sonst Gewerbe anmelden)


    Wo kann man das nachlesen?
    Abgesehen davon, nach Abzug aller Kosten muss erst mal Gewinn übrig bleiben. Ich nehme mal stark an dass die Ableger aus dem eigenen Hobbybecken niemals zu Gewinn führen können.


    btw: Kann man den Post #20 von Gerald inkl. Erklärung vielleicht oben als Eingangsinformation anpinnen?

    lg, Andreas


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  • Ich finde dieses Tierhandelsverbot auf Willhaben ist generell Bullshit. Egal ob Land oder Wasserbewohner, es ist nicht durchdacht.


    Über Fisch und Koralle wurde ja schon einiges geschrieben aber man soltle auch die anderen Tiere miteinbeziehen.
    Klar, Ostblock-Tiere unter schlimmen Verhältnissen müssen aus dem verkehrgezogen werden und die dafür Verantwortlichen würde ich Lebenslang einsperren (harte Strafen mindern das Angebot an Nacharmern)


    Aber was ist mit Tieren in Österreich... deine Hündin wird ungewollt schwanger vom Nachbarshund, deine Katze vom Ortstiger gedeckt, Bauernhof Katzen...
    Es gibt genügend kranke Irre ohne Herz, Babies werden dann einfach erschlagen und entsorgt denn wohin mit den Welpen und Kitten.


    Ich kenne einige wo es mal ein Hopperla gab und als die Welpen/Kitten dann da waren wurde sich um die Geschöpfe gekümmert als würde es um das eigene Wohl gehn.
    Klar sie wurden dann abgegeben, aber unter normalen Bedingungen und nicht noch Abhängig von der Mutter oder 6 Wochen alt und der gleichen.


    Und darum sollte es m.E. gehn!
    Wer es gewerblich macht sollte bestraft werden und das ist auch leicht auszuforschen durch Datenbanken, leben ja eh in der gläsernen Welt.
    Das der eigene Hund zum 2 oder 3 mal trächtig ist grenzt an Dummheit und die sollte sowieso gestraft werden oder es ist ein aderer Grund wie ein Gewerbe dahinter.


    Ja es ist gut das Willhaben überhaupt etwas dagegen tut um illegalen Tierhanden zu unterbinden, aber eigentlich sollte der Staat das in die Hand nehmen.
    Aber ich weis, jz muss man sich erst mal darum kümmern das unsere älteren Einwohner kein Geld mehr zum Leben haben und arbeiten bis 100 oder das es bald genügend Kopftücher für jede Frau in Österreich gibt oder um irgendwelche Kameltreiber und Sandhasen ind fernen Ländern...


    Lehnt euch zurück und spart eure Kräfte, diskutieren und "was könnte man besser" machen bringt nichts. Die Welt geht den Bach runter... 8o

    Lg Marco
    --------------------------------------------------------------------------------------


    720 Liter - Start 02/2018
    Beckengröße 200x60x60; Nyos Abschäumer; De Barry UV;
    Jebao RW15 + Aqua Medic 15.0 + Tunze 6040 mit SC und Autobaterie für Stromausfall;
    Jebao Rückförderung mit Technickbecken im Keller;
    Beleuchtung: 2x AI Hydra 26HD + 1x AI Hydra 52HD :]

  • Aber was ist mit Tieren in Österreich... deine Hündin wird ungewollt schwanger vom Nachbarshund, deine Katze vom Ortstiger gedeckt, Bauernhof Katzen...
    Es gibt genügend kranke Irre ohne Herz, Babies werden dann einfach erschlagen und entsorgt denn wohin mit den Welpen und Kitten.


    ...wenn die Hündin ungewollt schwanger wird, dann nur, weil man sie nicht sterilisiert/kastriert hat, Katzen mit Freigang muss man sowieso sterilisierenkastrieren! Die Lösung für ungewollten Haustiernachwuchs soll nicht das Internet sondern der tierarzt sein! Ich habe 2 Hunde und 3 Katzen, und noch nie ungewollten Nachwuchs ;)


    mfg


    Roland

  • Und, wer ein Ablegerbecken betreib, geht einem Gewebe nach einen anderen Grund für ein Ablegerbecken gib es nicht!!!


    Hi,


    Aha, dann würde ich ein Gewerbe betreiben. :] .....



    .....Nachdenkpause.....


    ....aber weißt du wie ich mir das gedacht habe?
    Ich pflege sehr viele schöne und auch sehr seltene Korallen. Mir macht es Freude, diese aufzuziehen und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass sie für mich und auch andere erhalten bleiben, denn es wäre sehr schade, diese zu verlieren---- das kann dem besten Aquarianer passieren. Und ja, dann gibt es zum Glück auch eine Reserve. Das ist das einzige, was ich mit meinem kleinen zusätzlichen Becken bezwecke, das kannst du mir glauben.


    und ja, auch das kleine Becken wird dann mal zu voll...und was mache ich damit?
    Ich habe noch nie eine Koralle verkauft - da wirst du nichts dazu finden. Es gibt für mich nicht nur "Verkaufen" oder "Porzellanexpress" ---- ich gebe sie dann einfach meinem Händler - ohne Gegenleistung, da ich für mich selbst genug habe. Ich habe kein Problem damit, wenn der Händler damit verdient ---- dazu nennt er sich auch Händler, das "Handeln" ist sein täglich Brot und sein gutes Recht. Ich hingegen bin kein Händler und somit muss ich aus meinen Korallen auch keinen Profit schlagen, es ist mein Hobby und das sollte es auch bleiben. Ich bin der Meinung, dass man auf diese Art und Weise sowohl den Import von Korallen einschränken und zusätzlich auch seinen Händler --- den wir alle brauchen ---- unterstützen kann.


    lg michaela

  • und dürfen weiterhin von Privat verkauft werden. (Jährlicher Gewinn max. 730€ sonst Gewerbe anmelden)





    ... hier werden Äpfel mit Birnen gemischt.


    - grundsätzlich wäre ein Gewerbe anzumelden. Da der Verkauf aus einem Hobby entstammt, wird die Finanz früher oder später - bei immer wiederkehrendem jährlichen Verlust - entscheiden, ob Liebhaberei vorliegt oder nicht, da ansonsten das eigene Hobby zur Steuerreduzierung führen würde. Das entscheidet grundsätzlich NICHT der Züchter/ Verkäufer.


    - Die Grenze von € 730,00 ist eine steuerliche Grenze. Dh dass jährlich NEBEN lohnsteuerpflichtigen Einkünften (unselbständige Tätigkeit, Pension) zusätzlich € 730 aus den anderen 6 Einkunftsarten (zb Einkünfte aus Gewerbebetrieb - Handel) erwirtschaftet werden können, bis zu dieser Gewinngrenze müssen sie auch in der Steuererklärung nicht angegeben werden (wenn neben lohnsteuerpflichtigen Einkünften). Dh aber NICHT, dass kein Gewerbe anzumelden ist, wenn ich unter dieser Gewinngrenze liege. Die eine Seite ist steuerlich, die andere gewerberechtlich zu betrachten.


    PS: und grundsätzlich sind dann zwingend Aufzeichnungen (Einnahmen-Ausgaben, Afa, etc) notwendig, um einen Gewinn/Verlust feststellen bzw nachweisen zu können. Also munter drauf los seine Ableger privat verkaufen ist eigentlich nicht. Leider nehmen das manche nicht ernst genug und der Schuss kann ganz schnell nach hinten los gehen. Und dass kein Gewinn durch Privatverkauf zu erzielen wäre ist nicht ganz richtig - es kommt immer darauf an, welche Korallen man verkaufen möchte.


    lg michaela

  • Hi,
    @ Roland

    Zitat

    ...wenn die Hündin ungewollt schwanger wird, dann nur, weil man sie nicht sterilisiert/kastriert hat, Katzen mit Freigang muss man sowieso sterilisierenkastrieren! Die Lösung für ungewollten Haustiernachwuchs soll nicht das Internet sondern der tierarzt sein! Ich habe 2 Hunde und 3 Katzen, und noch nie ungewollten Nachwuchs ;)


    Nun das mag ja bei Tieren die leicht zu vermehren sind zutreffen.
    Aber gerade in der MW Aquaristik sind wir froh über Nachzuchten, egal ob Fisch oder Koralle....
    Und Fische sterilisieren lassen, ist wohl eher Unsinn ;-))


    Ich habe die Frage des Wohin mit Salzwassertieren auch schon der zuständigen Stelle in Wien geschrieben.
    Und gleich mit dazu, dass weder das Haus des Meeres noch Schönbrunn von Privat Tiere annehmen.
    Als Antwort kam, man solle sich genau an diese beiden Institutionen wenden...


    Ebenso auf meine weitere Frage bezüglich Tiernachwuchs, " Ein verantwortungsvoller Tierhalter wird eine Vermehrung seiner Tiere verhindern.
    Hallo, gehts noch??? Wir sind froh über jedes nachgezogene Meerwassertier. Und viele Arten sind noch nichtmal in Zoos nachgezogen worden, aber wir sollen es verhindern???


    Und Guppies zur Vetmet und kastrieren / sterilisieren lassen???


    Ebenso: Ein seriöser Züchter würde nie über das Internet verkaufen.
    Sondern? Das ist nun mal das Verkaufsmedium des 21. Jahrhunderts.....


    Die ganze Geschichte ist leider über Frau Sima losgetreten worden, eine bekennede Tierrechtlerin.
    Und die Welpengeschichte war ein Aufhänger, der Entwurf ist dann von den unterzeichnenden Politikern offensichtlich nur durchgenickt worden, ohne über die Konsequenzen nachzudenken.
    Weil wenn es nur um die Hundewelpen gegangen wäre, hätte man es ja mit einem Verbot wie in den Tierhandlungen durchsetzen können...
    Wollte man aber gar nicht...
    Und jeder Politiker der nicht unterschrieben hätte, wäre öffentlich als "Tierquäler" bezeichnet worden, und damit unwählbar...


    Klingt nach Verschwörung, und ist es auch.
    Leider Real!
    Diese Lobby ist unglaublich gut organisiert und vernetzt.
    Wir haben bereits 2 Vorträge über die Ideen und Richtungen gehört, einer war von Herrn Svein Fossa,
    Autor der Aquaristik Bücher.
    Er beschäftigt sich für den Handel mit der Problematik.
    Bei Großveranstaltungen über Einfuhr / Handel / Gesetze .... sind 3/4 der Anwesenden Tierrechtler.
    Und damit deutlich in der Überzahl gegen Handel, Zoos, private Tierhalter, usw.


    Der Trend geht zum Tierhaltungsverbot, und wenn nicht direkt, dann auf Umwegen..


    Das traurige ist nur, das viele Tierhalter das unwissentlich unterstützen.
    Weil wer spendet den für Organisationen wie zB Vier Pfoten? Die alte Dame mit dem Dackel.
    Nur leider verwendet diese Organisation wie so viele andere unter dem Deckmantel des Tierschutzes agierende, viel Geld für das Gegenteil.
    Da geht es auch nicht um den Schutz eines oder vieler Tiere, sondern da sind Haltungsskandale dazu da um groß Medial aufzuzeigen was alles noch verboten werden muß.
    Die bei der Novelle der THV vorgeschlagenen Verbesserungen für die Tiere wurden alle nicht angenommen. Wäre ja auch kontraproduktiv für diese Leute...


    100.000.000.- werden in Ö jedes Jahr für den Tierschutz gespendet. Leider geht ein Großteil für Anwälte, Lobbyisten und Werbung gegen die Tierhaltung drauf, statt den Tieren zu helfen.


    Vor 2 Jahren fand man auf der HP von Vier Pfoen ganz hinten das Ziel, eine generelles Tierhaltungsverbot anzustreben.
    Sowohl privat, als in Zoos als auch als Nutztiere. Links führten zu entsprechenden Plattformen, der erste Link nicht Tierschutz betreffend zu Vegan austria....
    Hab damals leider keine Screenshots gemacht... War ein Fehler. Es aber öfter erwähnt in Foren...


    In USA werden Tierhalter von ANwälten geklagt, das sie den Tieren ihre Freiheit entziehen. DIe Tiere hat wohl niemand gefragt, nehme ich an...


    Das zur rosigen Zukunft...


    LG,
    Wolfgang

  • Eine einseitige Endlosschleife, da sich nach 70 Beiträgen zur Thematik leider noch kein gewerblicher Händler zu Wort gemeldet hat.


    Einige Beiträge hier habe ich gelesen aber noch nicht verstanden, wo das Problem liegt.


    Ein gewerblicher Anbieter muss seine Qualifikation bzw. Ausbildung nachweisen, eine Betriebststättengenehmigung samt dem Rattenschwanz an Vorschriften und Gesetzen neben den Betriebskosten nachkommen und seine Steuern und Abgaben bezahlen. Ganz klar, dass es hierfür Regeln gegenüber, salopp formulierten "begabte Pfuschern" gibt, die nichts davon erfüllen und bezahlen müsse, sondern schlicht ein "Körberlgeld" für ihr Hobby einstreifen wollen.


    Erinnert an die "großen Aufreger" im Gastgewerbe mit der Einführung der Registrierkassenpflicht. Als Vertreter dieser Zunft hat mich dieses Gesetz sehr gefreut, weil es endlich Gerechtigkeit gegenüber den jahrelangen Schwarzbrettfahrern geschaffen hat. Die, die sich medial so lautstark aufgeregt und mit Betriebsschließungen gedroht haben, weil diese Novelle so existenzbedrohlich wäre, haben bisher wohl nur schwarz kassiert! Endlich kommen diese Glasrosen auch in die Pflicht, oder sterben hoffentlich weg und machen Platz für ehrliche, rechtschaffene Unternehmer.


    Wäre ich ein Zoohändler fehlte mir ebenso das Verständnis dafür, dass ein Abgaben-, Steuer-, und "Vorschriftsbefreiter" sich mit seinem Hobby vor meine Nase setzt und als ambitionierter "Pfuscher" ein sattes Körberlgeld einstreicht, während ich als gew. Unternehmer ständig zahlen darf. Es steht doch jedem frei sein Wissen und Können zu nutzen und einen heute unkomplizierten Gewerbeschein zu beantragen und sich damit fair dem freien Wettbewerb zu stellen, bzw. auch wie jeder andere Unternehmer damit brav seine Steuern und Abgaben zu zahlen!


    Zum Körberlgeld ist ja auch nichts einzuwenden - hier trifft man sich via pn: du bietest dies - was willst Du dafür? Dieser Weg ist ja völlig ok.


    Wo ist das Problem?

  • hi,


    das Problem liegt darin, dass man verschiedene Bereiche getrennt betrachten muss. Für einen Laien oft nicht ganz einfach bis unmöglich die ganzen Zusammenhänge richtig zu verstehen bzw. Gesetze auch richtig und vollständig zu lesen, dh auch im Gesetz verwendete Begriffe nachzulesen (die Begriffdefinition zb eines "Unternehmers" ist gewerberechtlich nicht gleich umsatzsteuerlich)


    - Privatverkauf von Tieren auf öffentlichen Plattformen (Internet, Foren, Zeitungen...) gelten nur für Wirbeltiere, Kopffüßer und Zehnfußkrebse - dh Korallen sind KEINE Wirbeltiere und somit von diesem §8a Tschg ausgenommen.


    - Gewerberechtlich: unternehmerisch tätig ist wenn eine Tätigkeit selbständig, regelmäßig und mit Gewinnabsicht ausgeübt wird. Eine einfache Erklärung "ich möchte ja eh keinen Gewinn erzielen, sondern nur zum Teil meine Unkosten des Hobbys abdecken" reicht nicht aus, denn:

    • Gewinnerzielungsabsicht liegt immer dann vor, wenn durch die ausgeübte Tätigkeit nicht nur die Unkosten, welche durch die Tätigkeit entstehen, zur Gänze oder teilweise abgedeckt werden sollen. Auch der Verkauf zum Selbstkostenpreis fällt unter Gewinnerzielungsabsicht. Auch wenn kein betragsmäßiger Gewinn erzielt wird, die Tätigkeit allerdings die Möglichkeit eines Gewinns offen lässt bzw charakteristisch für einen Gewinn ist, liegt Gewinnerzielungsabsicht vor.


    dh es muss grundsätzlich ein Gewerbe angemeldet werden und entsprechende Aufzeichnungen (EAR) geführt werden. Wird dann mehrfach hintereinander nur ein Verlust aus dieser Tätigkeit erwirtschaftet, liegt es im Ermessen der Finanzbehörde, diese selbständige Tätigkeit - trotz Gewinnerzielungsabsicht oder auch ohne derselben, als sog. "Liebhaberei" einzustufen, wobei es dabei einkommensteuerrechtlich und umsatzsteuerrechtlich auch noch Unterschiede gibt. Für die "Liebhaberei" wird dann in Folge auch das Gewerbe wegfallen. Man kann also nicht von vornherein seine Tätigkeit selbst als "Liebhaberei" einstufen. Vor allem ist auch zu bedenken, dass ein junges Unternehmen die ersten Jahre meist einen Verlust erzielt - heißt wiederum: so schnell wird ein Gewerbe nicht zur Liebhaberei.


    steuerrechtlich:

    • 11.000,00€ jährlich sind steuerfrei, was nicht heißt, das keine Steuererklärung abgegeben werden muss. Es gibt eine Freigrenze von € 730,00 jährlich NEBEN lohnsteuerpflichtigen Einkünften, dh man kann aus den anderen 6 Einkunftsarten einen Gewinn bis 730,00 erzielen,welcher nicht steuerrelevant ist. Bis 730,00 habe ich aber trotzdem einen Gewinn erzielt, somit fällt "Liebhaberei" schon mal weg, auch das Gewerbe bleibt - trotzdem keine Auswirkung auf die Steuer - Steuerpflicht tritt dafür erst ein, wenn diese 730,00 € neben anderen lohnsteuerpflichtigen Einkünften überschritten werden.


    Leider gibt es in allen Branchen "schwarze Schafe/ Pfuscher" und Beratungsresistente - NICHTWISSEN schützt vor Strafe nicht.


    lg michaela

  • §38 Abs. 6 TSchG:


    (6) Die Behörde hat bei Verwaltungsübertretungen gemäß Abs. 3, sofern sie nicht nach § 21 Abs. 1a des Verwaltungsstrafgesetzes 1991, BGBl. Nr. 52, vorgeht, ohne weiteres Verfahren von der Verhängung einer Strafe abzusehen, wenn das Verschulden des Beschuldigten geringfügig ist und die Folgen der Übertretung für das Wohlbefinden der gehaltenen Tiere unbedeutend sind. Die Behörde hat den Beschuldigten unter Hinweis auf die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens mit Bescheid zu ermahnen, sofern dies erforderlich ist, um den Beschuldigten von weiteren strafbaren Handlungen gleicher Art abzuhalten. Unter den in diesem Absatz angeführten Voraussetzungen können die Kontrollorgane gemäß § 35 von der Erstattung einer Anzeige, erforderlichenfalls nach Herstellung des rechtmäßigen Zustandes durch den Beanstandeten, absehen; sie haben den Täter in solchen Fällen in geeigneter Weise auf die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens aufmerksam zu machen.



    dh wahrscheinlich, wenn ich meinen doktorfisch nur unter der Bedingung verkaufe, dass er in ein entsprechend großes AQ kommt (zb von 300l auf 1500l) - damit es dem Tier besser geht (andere Haltungsbedingungen entsprechend gut) - dies dann nachweislich auch so erfolgt, dann begeht man zwar eine Verwaltungsübertretung, die Behörde kann (Betonung auf kann - muss aber nicht) von einer Strafe absehen.



    Wer ist strafbar? nur der unberechtigte "Verkäufer" oder unter Umständen auch der Plattformbetreiber, welcher das "Feilbieten" und den "Verkauf" der betroffenen Tierarten (zb Fische) zulässt? ...
    § 8a. (1) Das Feilbieten und das Verkaufen von Tieren auf öffentlich zugänglichen Plätzen, soweit dies nicht im Rahmen einer Veranstaltung gemäß § 28 erfolgt, sowie das Feilbieten von Tieren im Umherziehen sind verboten.


    lg michaela

  • Hallo Reinhard,


    - bezogen auf den Threadtitel ist die Verordnung doch wohl relevant - Threadtitel: Frage ---- Verkaufsverbot von Korallen für Private? ----denke die Frage ist somit beantwortet. Korallen sind vom Verbot ausgenommen und dürfen auch von Privat verkauft werden (unter Berücksichtung jedoch eventueller gewerberechtlicher und steuerlicher Aspekte)


    - Dieser §8a bezieht sich auf Wirbeltiere, Kopffüßer und Zf-krebse...was zählt den zu den Wirbeltieren? Fische? Auch hier im Marktplatz findet man Verkaufsangebote von Fischen - nicht relevant warum?


    "Zu verkaufen steht:
    1x Fuchsi, Hawaiidoc, Palettendoc, Drückerfisch, Grundel, Putzerlippfisch, Demoisellen, 2x Nemos"

    - die beiden anderen Problembereiche habe ich nur versucht zu erklären, da sie in diesem Beitrag auch angesprochen wurden und eben das Problem in der Gesamtheit liegt.


    lg michaela

  • nach Rücksprache mit dem Amt der Tiroler Landesregierung (juristische Abteilung Tierschutz) habe ich folgende Info über den Verkauf von "Zierfischen" erhalten:


    "die Haltung und Zucht und damit verbundener Verkauf" ist von dem Verbot ausgenommen und nicht meldepflichtig (wenn nicht schon meldepflichtig zb im Rahmen eines Gewerbes).


    Richtigerweise würde der Verkauf eines Drückerfisches schon unter dieses Verbot fallen, da er nicht zur Zucht gehalten wird (nicht nachzüchtbar) - somit gibt es keinen "damit verbundenen Verkauf". Dies sind jedoch Spitzfindigkeiten, welche - soweit nicht regelmäßig und mit Gewinn - keine Behörde nachverfolgen wird. Dh ein Verkauf oder auch Abgabe (! lt. juristischer Auskunft) eines Fisches im Rahmen einer Beckenauflösung, Unverträglichkeit etc wird hier demnach auch nicht zum Problem werden.



    lg Michaela

  • Hallo Michaela!


    - bezogen auf den Threadtitel.... Und da ging es um Korallen.


    ÖVVÖ
    Gepostet von Michael Köck · 2. Mai um 10:05 ·
    Zur Information: Uns ist zu Ohren gekommen, dass manche Behörden verlangen, dass Garnelen als Wildtiere nach § 25 gemeldet werden müssen und dies auch kontrollieren. Diese Vorgehensweise, falls gefordert, ist völlig falsch und definitiv nicht nötig. Der § 25 befasst sich mit den Wildtieren mit besonderen Haltungsanforderungen. Welche diese sind, da verweist das Tierschutzgesetz in diesem § unter Absatz 3 (1) auf eine Verordung, in der dies geregelt wird. Dies ist die 2. Tierhaltungsverordung. In ihr werden die zu meldenden Tiere unter § 8 Abs. 1 angeführt. Nachdem Wirbellose dort generell nicht angeführt sind, entfällt die Meldepflicht für Garnelen nach § 25, und wie bereits auch kund getan, durch eine Ausnahmenregelung auch nach § 31. Abs. 4.



    Wollen wir jetzt darüber diskutieren ob Korallen zu den Wirbeltieren gehören?


    PS: Man kann solche Gesetze und Verordnungen nicht durch das rauskopieren eines Satzes interpretieren. Gott sei Dank, der ÖVVÖ hat Juristen in seinen Reihen die sich darum kümmern. Und selbst die sind nicht immer einer Meinung.

  • steuerrechtlich:

    • 11.000,00€ jährlich sind steuerfrei, was nicht heißt, das keine Steuererklärung abgegeben werden muss. Es gibt eine Freigrenze von € 730,00 jährlich NEBEN lohnsteuerpflichtigen Einkünften, dh man kann aus den anderen 6 Einkunftsarten einen Gewinn bis 730,00 erzielen,welcher nicht steuerrelevant ist. Bis 730,00 habe ich aber trotzdem einen Gewinn erzielt, somit fällt "Liebhaberei" schon mal weg, auch das Gewerbe bleibt - trotzdem keine Auswirkung auf die Steuer - Steuerpflicht tritt dafür erst ein, wenn diese 730,00 € neben anderen lohnsteuerpflichtigen Einkünften überschritten werden.


    Leider gibt es in allen Branchen "schwarze Schafe/ Pfuscher" und Beratungsresistente - NICHTWISSEN schützt vor Strafe nicht.


    lg michaela

    Hallo,


    Liebhaberei scheint mir nicht erstrebenswert. Da wäre es doch besser den Erlös zumindest zu verdoppeln um wenigstens eine Teilzeitkraft einzustellen, womit der Fiskus dann dem Kleinunternehmer als Arbeitgeber niemehr eine Liebhaberei aufs Auge drücken kann. Den Gewinn gilt es dann natürlich mit Investitionen zum Ende des Geschäftsjahres soweit aufzubrauchen, dass es gerade auf einen Verlust im Jahresabschluss hinausläuft und somit keine Steuern zu bezahlen sind. Damit kann man dann trotzdem die Vorsteuer bei jedem Erwerb lukrieren und auch den steuerfreien Einkauf im innergemeinschaftlichen europ. Handel nützen.