Beiträge von Ernstl42

    Wenns noch geht hätte ich gerne 5kg Schoko habe mich in Liste eingefügt
    Danke







    Franz G. --> 2kg (Schokotafel) + 3kg (Platte)




    D-Max. --> 2Kg




    Empire. --> 10kg




    tom22 --> 5kg








    Wien


    Ernstl42 5kg Schoko


    Martins_Vienna --> 3kg




    Reidi --> 2kg (Schokotafeln)




    checky --> 3kg (Platte) 2kg (Schokotafeln)




    grisu74 --> 5 kg




    Geraldo --> 5 kg




    hias6n-->1kg Platten+1kgSchokotafeln




    Scuba --> 5 kg




    Normad --> 2kg



    Chásti --> 2kg (Schokotafeln)



    Graz




    Roberthaidi --> 5kg




    Daniel8162 --> 2kg








    Salzburg




    Gappi10 --> 3kg (Schokotafeln)

    Naja ganz so seh ich das nicht.
    Wenn ich mir aus der Firma das Chauvin Arnoux Messgerät ausborge und die Anlage durchmesse werde ich zur Fehlerbehebung das selbe machen wie wenn ich von der Arbeit aus dort wäre.
    Bei Störungen kommt bei uns kein "Meister" auf die Baustelle und erledigt das nein das muss schon der Geselle machen-)

    EU Verordnung für den verpflichtenden Reisepass für Reptilien, Amphibien und ALLE Wirbellosen (ausser Bienen und Hummeln) incl. verpflichtende eindeutige Markierung etc.
    Alle Wirbellosen bedeutet auch Spinnen, Stabheuschrecken, Heimchen, Tubifex, Angelmaden, Regenwürmer, Filzläuse, HAUSSTAUBMILBEN etc. jedes einzelne Tier benötigt eine Reisepass.




    Ob die Verordnung bereits erlassen ist oder nur ein erschreckender Entwurf kann ich nicht beurteilen- Info wird hier nachgereicht sobald ich das definitiv weiss.


    Vielleicht sollte mal jeder ein Dose Heimchen zum lokalen Amt bringen und um Ausstellung von Reisepässen für alle Bewohner der Dose bitten, wie man mit denen in Urlaub nach Holland/Österreich/Italien etc. fahren möchte um die dort an Eidechsen eines Freundes zu verfüttern.
    Und wenn Sie einen dann für geisteskrank halten die EU Verordnung zitieren.




    Das ergibt unendlich viele neue Geschäftschancen für Buchautoren, Webseiten Magazine etc.


    Die schönsten Namen für Spinnenmädchen.
    1000 Namen für Ihre Stabheuschrecke.



    http://eur-lex.europa.eu/LexUr…%3A0001%3A0026%3ADE%3APDF

    Normales Fensterglas lässt UV Licht praktisch nicht durch. Genau genommen hängt es von der Wellenlänge ab, UV-B Strahlung wird komplett geblockt, UV-A wird teilweise noch durchgelassen, aber es kommt nur ca. 5% - 10% der Strahlung durch.

    /zitat aus FB
    Auszug aus dem Protokoll der 24. Sitzung des österreichischen Tierschutzrats vom 17. April 2012 (das wird immer erst ein halbes Jahr später veröffentlicht weil alle Beteiligten zustimmen müssen und das Protokoll anonymisiert werden muss)


    Anträge zu Wildtieren mit besonderen Anforderungen an die Haltung gemäß §8 der 2. TH-VO
    Es wird berichtet, dass die TSO bezugnehmend auf die Äußerung des Gesundheitsaus- schusses einem generellen Verbot der Reptilienhaltung kritisch gegenüber stehen. Ein Verbot des Verkaufs von exotischen Tieren bei Messen und anderen Veranstaltungen als auch die Einführung eines verpflichtenden Fachkundenachweises für deren Haltung werde von den TSO jedoch unterstützt. Der Vetreter der Wirtschaftskammer merkt dazu an, dass es sich auch bei einem Wellensittich um ein exotisches Tier handeln würde und weist auf die Informationsblätter des Zoofachhandels hin. Derartige Veran- staltungen würden bei einem Verbot 2km hinter die Grenze verlagert werden. Ein Mit- glied spricht sich für eine Formulierung: „Wildtiere mit besonderen Haltungsanforde-rungen“ aus und verweist auf die Entschließungsanträge im Gesundheitsausschuss. Es wird berichtet, dass sich auch der VBR mit großer Mehrheit für diese Gesetzesände- rung ausgesprochen habe. Das BMG stellt dazu fest, dass für ein Verbot der Durchfüh- rung von Börsen und mobilen Schauen mit Wildtieren, die besondere Anforderungen an die Haltung stellen, wohl eine Änderung des Tierschutzgesetzes nötig wäre. Ein der- artiges Verbot sei allerdings sehr weitreichend und müsste juristisch u.a. unter Berück- sichtigung des Eingriffs in das Grundrecht der Erwerbsausübungsfreiheit, des Gleich- heitssatzes und der Dienstleistungsfreiheit genau geprüft werden. Von zwei Mitglie- dern wird die Ungleichbehandlung von Zoofachhändlern und Börsen angesprochen. Ein Mitglied schlägt als ersten Schritt vor, die Anlage 5 der VE-VO zu streichen. Damit wür- den auf Börsen die Bedingungen der 2. TH-VO gelten. Ein weiteres Mitglied stellt dazu fest, dass ein solches Vorgehen einer Gesetzesänderung gleich käme. Ein weiteres Mit- glied spricht sich für ein generelles Verbot der Haltung von Wildtieren mit besonderen Ansprüchen durch private Halter aus.
    Folgender Antrag wird abgestimmt: „Der TSR ersucht, ein Verbot der Durchführung von Börsen und mobilen Schauen mit Wildtieren mit besonderen Anforderungen an die Hal- tung gesetzlich zu verankern.“Dieser Antrag wird mit 3 Enthaltungen und einer Gegen-stimme angenommen.
    Im Anschluss wird von den Mitgliedern das Thema des Fachkundenachweises ange- sprochen. Ein Mitglied stellt dazu die Frage in den Raum, wie so ein Nachweis ausse- hen würde, da er sich ohne diese Informationen außerstande sehe, abzustimmen. Für ein weiteres Mitglied ist die Forderung nach einem Sachkundenachweis in der Praxis nicht umsetzbar. Ein weiteres Mitglied gibt die sehr spärlichen Meldungen nach § 25 TSchG zu bedenken, die mit einem Sachkundenachweis sicher noch weniger werden würden. Eine mehrjährige Praxis käme für ein weiteres Mitglied einem Sachkunde-nachweis gleich. Die Vorsitzende regt die Ausarbeitung in der AG an.
    Es werden folgende Anträge zu Abstimmung gestellt:
    „Der Gesetzgeber wird aufgefordert, die 2. THVO dahingehend zu ändern, dass die Hal- tung von Wildtieren mit besonderen Anforderungen an die Haltung gem. § 8 2. THVO nur mit einem Fachkundenachweis zulässig ist“
    „Der TSR ersucht die AG „Schutz von Wildtieren und Tierschutz in Zoos Umsetzungsvor- schläge und Mindestanforderungen für den Fachkundenachweis laut Antrag der Tierschutzombudsleute zu erarbeiten und dem TSR vorzulegen.“
    Diese Anträge werden mit 4 Enthaltungen und 2 Gegenstimmen angenommen.

    Hallo willkommen.
    Kleine Anmerkung zu deinen Post:
    Das Wasser eine Woche über Totes Gestein laufen lassen bringt eigentlich gar nix.

    Soweit ich die Mail verstehe sind die Sachen die du für die Datenbank benötigst nicht geschützt und frei verwendbar für jeden.


    Zitat aus der Mail:
    "Das
    wäre das einzige was ich so für Dich tun könnte. Die Fischgrößen,
    Herkunftsangaben, Temperaturen die sind allerdings natürich frei
    verfügbar bzw. sind von uns selber aus Büchern, durch Wissen oder vornehmlich
    bei Fishbase erfasst worden."