600 Liter im Wiener Altbau

  • Schönen Abend,


    da wir nun doch in der alten Wohnung länger bleiben werden haben wir uns nun auch auf die neue Beckengröße geeinigt. 160x60x60 sollen es werden also knappe 600l plus passendem Technikbecken. Nun kommt die alte Frage: Hält die Decke das aus? Als ich mich letztens im KRC schlau gemacht habe wurde mir gesagt das 600 Liter eigtl. nie ein Problem sind. Das Becken steht dann im 3. Stock an 2 Außenwänden also ca 50cm Breite. Leider gibt es keine Pläne und ob sich das Geld für einen Statiker auszahlt stell ich auch mal in Frage da die ja oft nie zu 100% das OK geben.
    Jetzt wollte ich mal fragen ob von euch jemand unter ähnlichen Bedingungen sein Becken stehen hat oder Erfahrungen gemacht hat. Danke im Voraus.


    LG Bernhard

  • Das würde ich ohne Statistiker sein lassen.
    Der Statiker berechnet dir das nicht nur, er steht auch bei eventuellen Schäden.
    Das Gutachten ist aber nicht billig.
    Das Problem ist nicht unbedingt die Decke, der Estrich kann bei knapp einer Tonne Gewicht bei lediglich 1qm Auflage nachgeben.
    Bei Bauten mit Stahlbetondecken wird die maximale Belastung mit 250kg pro qm angegeben. Klar, dass muß auch für die Decke mittig im Raum gelten und man wird im Randbereich und an tragenden Mauern diese maximale Last überschreiten können aber ich bin mir sicher kein Statiker gibt dir schriftlich das "OK" für dein Vorhaben.
    Eine Möglichkeit wäre, durch Verankerung an der Wand einen Teil der Last an diese abzugeben oder durch eine größere Bodenplatte die Auflagefläche zu vergrößern.
    Anders wie von vielen Aquarianern angenommen, bringt es nichts lediglich eine große Grundplatte auf den Boden zu legen, diese muß auch mit einem weichen Material unterfüttert werden, sonst ändert sich an der Lastverteilung nichts!

    Liebe Grüße


    Ben


    Wer dein Vater ist, ist mir egal! Wenn ich hier angeln will, geht niemand über den See...

  • Hallo, im altbau hat man in den zimmern für gewöhnlich keinen estrich, der Boden besteht aus einer dippelbaumdecke mit beschüttung und blindboden auf dem der Parkett liegt. sofern die dippelbäume in Ordnung sind, sprich nicht faulend/schimmelnd durch stattgehabten eindringen von Wasser sind, tragen die solch ein Gewicht. nur wie das überprüfen? ein anderes Problem ist auch dass Menschen Eingriffe an der haussubstanz vornehmen, wie tragende Wände entfernen, und diese nicht bei der baupolizei einreichen. das heißt der ist-zustand der Wohnungen des Hauses entspricht häufig nicht den der Behörde vorliegenden Plänen. mit diesen jedoch arbeitet der bestellte statiker. Die in den letzten Jahren in Wien gehäuften hauseinstürze dürften darauf zurückzuführen sein. So mein statiker, ich durfte mich heute mir derartigen Problemen herumschlagen.


    Ich würde dennoch die HV kontaktieren und einen statiker zuziehen!


    Liebe grüße,
    Nicole

  • Hallo
    Danke für eure Antworten. Man muss dazu sagen das Haus ist generalsansiert D. h. Wir haben auch kein Parkett sondern Laminat. Ob die Decken auch saniert wurden kann ich nicht sagen aber wäre gut möglich da wir "nur noch" 2,90m Deckenhöhe haben.
    Der HV hab ich gestern schon eine Email geschrieben bin gespannt was zurück kommt. Ich hoffe es wird wirklich geprüfte und nicht nur mit einem Nein abgetan. Da das Aquarium wirklich am Ecke des Hauses steht also an der Außenhandel geh ich mal davon aus das auch in den darunterliegenden Stockwerken niemand diese abgetragen hat :D Der Raum selbst ist 3,90x3,35 wobei drei der Wände tragende sind eben 2 Außenwände mit einer Dicke von 50 cm und eine mit 20cm. Wie funktioniert es denn mit Gewicht in die wand ableiten wie tiefe Anker müssen das sein und im Falle einer Senkung entstehen dann nicht zusätzliche Spannungen auf dem aquarium da alles ab sackt nur von den ankern "hochgezogen" wird?


    LG

  • Hallo, dass die außenmauern keiner verändern wird, ist klar, aber sonstige tragende Wände nicht selten und da können Wände die ganz woanders im Haus verändert werden, dh nicht unbedingt nahe zu deiner Wohnung, eine erhebliche Schwächung der traglast der decke erzeugen. denke an ein kartenhaus.
    Ich habe vor 14 Jahren eine altbauwohnung gekauft, auch saniert, und kam heuer drauf dass mein Plan bei der Behörde nicht dem Zustand meiner Wohnung entspricht u dass mein damaliger Verkäufer eine tragende wand entfernen ließ und nur marginal versetzt durch eine gipskartonwand ersetzte.


    Also bitte aufpassen und statiker beiziehen
    LG


    Nicole

  • Hallo!
    Wir haben ne Holztramdecke.
    Mein altes Becken mit 900L stand auf ner Platte am Boden. War kein Problem.
    Beim jetzigen 1600L Becken habe ich die Leimbinder vom Unterbau in der Wand einbetoniert.
    Alles ohne Statiker.


    Wenn 6 schwere Jungs mitten im Raum stehen, bricht die Decke auch nicht ein, oder?


    Wichtig zu wissen wäre in deinem Fall mal wie die Holzträger drinliegen.
    So dass die Längseite vom Aquarium über mehrere Träger liegt.


    Am besten kann dir aber nur ein Statiker sagen, ob das geht oder nicht.
    Auch wenn er dir das nicht schriftlich gibt, kann er dir vielleicht auch ohne Gutachten sagen wie groß das Risiko ist.

  • bei mir war das vor einigen Jahren mal ein Thema - damals hatte ich die Hausverwaltung kontaktiert, die haben mir ein Aquarium mit max. 200 Liter zugesprochen. Prinzipiell sind scheinbar die Hausverwaltungen generell nicht begeistert von Aquarien.


    Ich wäre aber in einer ganz anderen Hinsicht vorsichtig, zumindest war das mein damaliger Gedanke:


    Mit ziemlicher Sicherheit wird das Aquarium nicht durch die Decke rauschen,
    ABER:
    sollte es eines Tages zu einem Wasseraustritt kommen, sei es durch ungewollten Überlauf, Schlauch, oder eben durch eine Undichtigkeit im Becken und es kommt zu einem gröberen Schaden auch bei den Mietern unter Dir, dann wird man die Frage der Haftung stellen. Meist geschehen ja solche Dinge bei Abwesenheit oder in der Nacht wo man das Malheur erst viel zu spät bemerkt.
    Dann könnte es nämlich ein Thema für die Versicherung werden, die könnte sich aber dann auch schadlos halten, wegen fahrlässiger Handlung. Und die Hausverwaltung vertritt dann den Standpunkt, dass Du eigentlich gar kein Aquarium in dieser Größe aufstellen dürftest, sofern es nicht vereinbart bzw. erlaubt wurde.


    Also ich wäre beim aufstellen eines Aquarium mit solch einer Belastung sehr vorsichtig und würde das mit der Hausverwaltung schon abstimmen. Stell Dich aber darauf an, dass sie das bei einer Größe von 600 Liter verneinen werden oder zumindest ein Statikergutachten verlangen. Ich weiß dass viele sich überhaupt keine Gedanken darüber machen, solange alles gut geht ist es auch kein Thema. Man sollte aber nicht immer davon ausgehen, dass nur die Statik allein ein Thema ist, sondern auch Folgeschäden nur durch Wasseraustritt.


    Es gibt aber zumindest in der Haushaltsversicherung die Zusatzoption "Aquaristik" welche Schäden in der eigenen Wohnung abdeckt. Wenn aber ein paar hundert Liter austreten und die Nachbarn darunter werden dadurch auch geschädigt, könnte es schon Ärger geben ...


    lG Robert

  • Danke für die Antwort. Habe derzeit schon mein 250l Becken mitten im Raum stehen, bin eh schon ständig am überlegn ob ich das nicht ändern sollte :D wobei man sich bei 250 Litern denke ich nicht allzugroße Sorgen machen sollte (va da es netto eh nur um die 180l sind und man so gerade mal knapp über die 200kg kommt). Die Frage mit dem Ausstieg der Versicherung aufgrund der Nichtgenehmigung des Vermieters kann ich mir bei einem 600l Becken vorstellen sofern die Begründung das zu hohe Gewicht ist. Aber nimmt man jetzt zB mein 250l Becken her was ja mMn unter eine normale Größe fällt ist es denke ich kein Grund für die Versicherung auszusteigen da ja auch der Vermieter eigtl. kein Einspruchsrecht bei der Haltung von Kleintieren hat.
    Versicherungstechnisch habe ich alles geklärt zumindest beim jetzigen Becken und das werde ich auch auf jedenfall beim neuen auch tun. Meines Wissens nach sind aber Folgeschäden an fremden Eigentum auch mit abgedeckt va da es sich ja auch um ein Mietobjekt handelt und falls nicht dann zumindest durch die Haftpflicht.


    Vorrausgesetzt der Vermieter gibt ohne Weiteres seine Zustimmung, reicht das dann aus und ich kann mir den Weg zum Statiker sparen oder sollte ich das sowieso tun.


    LG Bernhard

  • Es gibt aber zumindest in der Haushaltsversicherung die Zusatzoption "Aquaristik" welche Schäden in der eigenen Wohnung abdeckt. Wenn aber ein paar hundert Liter austreten und die Nachbarn darunter werden dadurch auch geschädigt, könnte es schon Ärger geben ...

    HI,


    Um darauf kurz zurück zu kommen, ich hatte bei meiner alten so wie auch der neuen Versicherung nachgefragt und diesen Zusatz verfassen wollen. Habe extra darauf hingewiesen das bei mir doch ein paar 1000 Liter im Kreis laufen. Immer wieder nur die Antwort das dies automatisch dabei ist,...??? Es wird aber im Falle eines Schaden nur an Bausubstanz, Wohnungseinrichtung sowie der gesamten Technik inkl. Becken entschädigt. Der Inhalt des Becken ist hierbei nicht versichert. Stellt sich jetzt die Frage ob es eine linke (Auskunft) ist und im Fall der Fälle dann abgesprungen wird.

  • Hi Peter, der Inhalt ist nicht dabei, Bausubstanz, Mobiliar etc. ist gedeckt.
    Ich weiß nur nicht wie es ausgeht, wenn die HV den Mieter zur Verantwortung zieht, wer deckt dann Schäden an dritte? Normal die Privathaftpflicht in der Haushaltsversicherung. Aber wenn ein paar hundert Liter ausrinnen und die HV sagt, Moment! Wieso steht hier ein 600 Liter Aquarium ... etc.


    Daher würde ich mich absichern bei HV und es auch schriftlich vereinbaren. Im nachhinein weiß dann plötzlich niemand mehr davon.


    lG Robert

  • Durch meine Anfrage bei der Hausverwaltung habe ich mal wieder die Mega Arschkalt gezogen X(
    Lt. Rücksprache mit dem Eigentümer dürfen keine Unterlagen weitergegeben werden (Pläne etc) und das aufstellen von Aquarien ist prinzipiell unerwünscht aufgrund der Gefahr von Wasserschäden -.-
    Mir wurde nicht mal mitgeteilt um was für eine Decke es sich handelt.
    Und was nun? Muss ich jetzt mein 250 Liter Becken auch abbauen?
    Das Ganze nervt mich richtig an. Das ist mit Abstand die schlechtest mögliche Rückmeldung die ich hätte kriegen können...

  • ich würde einmal den Mietvertrag checken, was da drinnen steht gilt und was nicht drinnen steht gilt nicht! "Prinzipiell unerwünscht" ist ein dehnbahrer Begriff, eine Waschmaschine ist ebenso potenziell gefährlich. Das Risiko eines Wasseraustritts ist ja insgesamt sehr gering, sonst würde der Einschluss der Aquarienversicherung in der Haushalt nicht bloß nur ein paar Euro betragen.


    Ich bin nach wie vor der Meinung, viele die in der Wohnung größere Becken aufstellen, haben ohne Rücksprache mit der Hausverwaltung gehandelt. So lange alles gut geht - kein Problem.


    Trotzdem, schau Dir den Mietvertrag an, ob es dort dezidiert ausgeschlossen wird!


    lG Robert

  • Hallo Robert,


    Habe vergessen es zu erwähnen. Im Mietvertrag und in der Hausordnung ist es nicht ausgeschlossen bzw steht nicht dezidiert drin. mmn hat sich der vermieter selbst ins aus geschossen aufgrund des Begriffs unerwünscht und dem Grund des Wasseraustritts. Das erste heißt nicht das es verboten ist und der Wasseraustritt ist versichert. Will er es verbieten muss er wohl selbst ein Statisches Gutachten ausstellen um einen Grund zu haben :D Haben uns aber jetzt sowieso schon für ein 320l Becken entschieden ( da sollte denke ich alles gut gehen zumal es im eck an beiden Außenwänden stehen wird) :) 130x60x40 werden es :)


    LG
    Bernhard

  • Zur Info:


    Hab nochmal mit meiner Versicherung gesprochen um eine ausführliche Antwort zu bekommen wie alles versichert ist. Antwort war: es gibt keine Literbegrenzung und alle Folgeschäden sind abgedeckt. Bei Schäden an anderen Wohnungen muss jeder Mieter eine eigene Versicherung zwecks Leitungswasser haben und man selbst kann nicht dafür zur Rechenschaft gezogen werden.


    LG